Lockerung der Corona-Regeln an Schulen

  1. Ab 03.03.2022 entfallen grundsätzlich alle Einschränkungen des Unterrichts und des Schullebens mit Ausnahme der Masken- und Testpflicht. Die Kohortentrennung wird aufgehoben.
  2. Ab dem 21.03.2022 entfällt die Testpflicht.
  3. Die Maskenpflicht gilt noch bis einschließlich zum 01.04.2022. Diese könnte nach den Osterferien enden.

Ein entsprechender Elternbrief wird am 02.03.2022 ausgeteilt.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zum Thema Covid-19/Symptome/Quarantäne.

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