Das Land SH rüstet Grundschulkinder mit 5 Selbsttests für die Ferien aus. Die genauen Einzelheiten können Sie dem Elternbrief Nr. 3, 2021-22 entnehmen. Wenn Sie das Angebot in Anspruch nehmen möchten, schreiben Sie der Schule bitte bis zum 29.9.2021 eine E-Mail. In den Ferien ist das Sekretariat der Schule nicht besetzt. Daher können verspätete Anfragen keine Berücksichtigung finden.
Nach den Herbstferien gelten die Hygienevorschriften und die Maskenpflicht zunächst bis zum 31.10.2021. Es scheint vorstellbar, dass in der Folge zumindest am Sitzplatz die Maskenpflicht in den Klassenräumen aufgehoben werden könnte.