Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests

Wir können ab sofort das Vorliegen eines negativen SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests bescheinigen, wenn dieser an unseren Testtagen (montags und donnerstags) in der Schule durchgeführt wurde. Wenn Sie davon Gebrauch machen möchten, geben Sie bitte Ihrem Kind die vorausgefüllte Bescheinigung mit, die Sie nachstehend finden.

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