Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht ab dem 24.08.2020

Ab dem 24.08.2020 ist es an allen Schulen Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Von der Pflicht ausgenommen ist der Unterricht der Kohorte im Klassenraum sowie der Außenbereich auf dem Schulhof.

Weitere Informationen finden Sie auf dem beigefügten Elternbrief, den unsere Schüler heute in Papierform erhalten haben. 

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Elternbrief Nr. 2, 2010-21.pdf
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